Badeordnung
I. Allgemeines
- Diese Haus- und Badeordnung ist für alle Gäste, welche sich in den Gebäuden und Einrichtungen der Bad Rheinfelden AG, insbesondere der Wellness-Welt sole uno und der Beauty & Fitness-Galerie aufhalten, verbindlich. Mit dem Betreten der Einrichtungen anerkennt jeder Gast diese Haus- und Badeordnung, sowie alle sonstigen Anordnungen, welche zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit und Ordnung dienen. Das in der Bad Rheinfelden AG beschäftigte Personal ist befugt, aufgrund der örtlichen Bedingungen jederzeit ergänzende Regelungen für die Nutzung der Anlagen festzulegen. Die Benutzung kann aus technischen, sicherheits- und witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen ganz oder teilweise eingeschränkt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsgeldes besteht dabei nicht.
- Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und Sauberkeit zuwiderläuft.
- Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhaften Verunreinigungen, Beschädigungen oder Verlust entliehener Gegenstände haftet der Gast für den hieraus entstehenden Schaden.
- Garderobenschränke und Schliessfächer sind nach der Nutzung sauber und unverschlossen zu hinterlassen.
- Den Schrank zum Unterbringen der persönlichen Gegenstände hat der Gast selbst zu verschliessen, das Armband hat er während des Besuches bei sich am Körper zu tragen. Für die Haftung wird auf III. verwiesen.
- Die Benutzung der Wasserbecken darf nur nach gründlicher Körperreinigung erfolgen.
- Die Verwendung von Seife und sonstigen Mitteln zur Körperreinigung ausserhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
- Barfussbereiche und Duschräume dürfen nicht mit Strassenschuhen betreten werden.
- In der Badelandschaft und insbesondere im Nassbereich ist der Aufenthalt nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
- Das Tragen von rutschhemmenden Badeschuhen wird empfohlen.
- Es ist untersagt in die Badebecken zu springen sowie andere Personen oder Gegenstände in die Becken zu stossen oder zu werfen.
- Die Reservierung von Ruheliegen mit Badeutensilien ist nicht gestattet.
- Zerbrechliche Behälter und Gegenstände z.B. aus Glas, Keramik oder Porzellan dürfen in der Wellness-Welt sole uno nicht benutzt werden (Ausnahme: Bistro Vista Sol und Holzdeck-Terrasse in der Badelandschaft).
- Die Benutzung von Schwimm-, Taucher- sowie sämtlichen Spielgeräten, wie Bällen, aufblasbaren Gegenständen u.ä. ist nicht gestattet.
- Das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet.
- Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt.
- Aus hygienischen Gründen sind das Rasieren, Pediküren und Maniküren nicht gestattet.
- Die Benutzung von Mobiltelefonen, von Fotoapparaten und Filmkameras ist nicht gestattet. Das Musikhören mit eigenen Geräten ist nur mit Ohrhörern erlaubt.
- Fundgegenstände sind bei den Mitarbeitern der Wellness-Welt sole uno abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
- Dem Gast steht die Benutzung je eines Badetuches und eines Saunatuches pro Eintritt zu.
II. Öffnungszeiten, Zutritt und Preise
- Die Öffnungszeiten sowie die Preise für den Besuch der Wellness-Welt sole uno und der dort erhältlichen Leistungen können den Veröffentlichungen der Bad Rheinfelden AG, insbesondere dem jeweiligen Aushang, der Internet-Website bzw. den Flyern entnommen werden. Im Zweifelsfalle gelten die aktuellen Angaben der Website www.soleuno.ch. Die Öffnungszeiten können verkürzt werden, ohne dass hieraus Ansprüche gegen die Bad Rheinfelden AG geltend gemacht werden können.
- Letzter Einlass ist grundsätzlich um 20.30 Uhr. Ende Bade- und Saunazeit ist um 22.00 Uhr. Kann die Bade- und Saunazeit nicht ausgenutzt werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsgeldes.
- Die Badezeit ist zeitlich begrenzt und beginnt beim Passieren des Drehkreuzes. Bei Überschreitung der Badezeit besteht Nachzahlpflicht.
- Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Für verlorengegangene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Für verlorene Eintrittskarten ist eine Pauschale von CHF 10.00 zu entrichten (Wiederbeschaffungskosten). Ein zeitweiliger Ausfall von einzelnen Einrichtungen und Dienstleistungen rechtfertigt keine Ermässigung oder Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises oder eines Teiles hiervon.
- 10er Abonnements sind ab Ausgabetag zwei Jahre gültig.
- Gutscheine für Leistungen der Bad Rheinfelden AG:
Im Fall von Preiserhöhungen nach dem Erwerb eines Gutscheines für eine Leistung der Bad Rheinfelden AG ist der entstandene Differenzbetrag zwischen der für die jeweilige Leistung im Zeitpunkt des Erwerbs zu entrichtenden Vergütung zu der für die Leistung bei der Einlösung des Gutscheines zu entrichtenden Vergütung gesondert zu zahlen. Dies gilt nicht im ersten Jahr nach dem Erwerb des Gutscheines. Der Gegenwert des Gutscheines zum Zeitpunkt des Erwerbs kann zum Bezug jeder anderen Leistung eingesetzt werden. Ist der Gegenwert des Gutscheines geringer als der Preis für die gewählte Leistung oder die zu erwerbende Ware, wird der Gutscheinwert auf den Preis der Leistung oder Ware angerechnet. Ist der Gegenwert des Gutscheines grösser als der Preis für die gewählte Leistung oder die zu erwerbende Ware, wird ein verbleibender Restbetrag des Gegenwertes des Gutscheines, unter CHF 5.00, auf Wunsch des Kunden ausgezahlt. Beträgt der Gegenwert mehr als CHF 5.00 wird er auf Wunsch auf einen neuen Gutschein übertragen. - Das Personal der Bad Rheinfelden AG übt allen Gästen gegenüber das Hausrecht aus. Gäste, die gegen die Haus- und Badeordnung oder die Anweisungen des Personals der Bad Rheinfelden AG verstossen, können aus der Wellness-Welt sole uno ausgewiesen werden. Der Aufenthalt in den Einrichtungen der Bad Rheinfelden AG kann auf eine bestimmte Zeit oder auf Dauer untersagt werden. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises findet nicht statt.
- Der Zutritt in die Wellness-Welt sole uno ist grundsätzlich untersagt:
a. Personen, die unter Einfluss von Rausch- und Betäubungsmitteln stehen.
b. Personen, die Tiere mit sich führen.
c. Personen, die an einer übertragbaren, ansteckenden Krankheit leiden. Personen, die an Herz- und / oder Kreislaufbeschwerden leiden, sowie Schwangere, sollten vor Benutzung der Wellness-Welt sole uno einen Arzt konsultieren. - Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht fortbewegen, an- / auskleiden oder in Becken steigen können, ist die Benutzung der Wellness-Welt sole uno nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet. Über die Eignung der Begleitperson entscheidet das Personal vor Ort.
- Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr haben keinen Zutritt, ab dem vollendeten 4. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nur in Begleitung Erwachsener. Kinder und Jugendliche, bis zum vollendeten 14. Lebensjahr haben keinen Zutritt in die Saunaanlagen der Wellness-Welt sole uno und der Beauty & Fitness-Galerie. Einzelanwendungen (z.B. Massagen) werden nur an Erwachsene abgegeben.
- Als Senioren gelten Frauen ab dem vollendeten 64. Lebensjahr und Männer ab dem vollendeten 65. Lebensjahr an. Die Alterbeschränkung ist für den Bezug der Seniorentarif-Ermässigungen massgebend.
III. Haftung
- Die Gäste benutzen die Wellness-Welt sole uno auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der Bad Rheinfelden AG, die gesamten Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
- Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtungen eingebrachten Gegenstände wird seitens der Bad Rheinfelden AG nicht gehaftet. Dies gilt auch für Gegenstände, die in Kleiderablagen/Garderoben oder Schliessfächern abgelegt sind.
- Für Wertsachen und Bargeld kann auch dann nicht gehaftet werden, wenn sie in Wertschliessfächern hinterlegt wurden. Den Gästen wird empfohlen, keine Wertsachen mit sich zu führen.
- Die Gäste werden darauf hingewiesen, das Sole- und Trinkwasser sowie erhöhte Temperaturen zu Veränderungen an Materialien führen können. Deshalb kann für Schäden, insbesondere an Brillen, Uhren, Schmuck, Badebekleidung und anderen Gegenständen, welche der Gast mit sich führt, keine Haftung übernommen werden.
- Eltern haften für ihre Kinder.
IV. Zusätzliche Bestimmungen zur Nutzung der Saunabereiche der Wellness-Welt und der Beauty & Fitness-Galerie
- Die gesamte Saunalandschaft ist ein Nacktbereich. Die Nutzung kann nur unbekleidet erfolgen.
- In den Saunen muss ein ausreichend grosses Badetuch als Unterlage zur Vermeidung von Verunreinigungen der Bänke und Liegen verwendet werden.
- Das Dampfbad ist aufgrund der hohen Luftfeuchtigkeit ohne Badetuch zu benutzen. Der Sitzplatz ist vor und nach der Benutzung mit dem Wasserschlauch zu reinigen.
- Das Tauchbecken darf nur nach vorherigem gründlichem Abduschen benutzt werden.
- Sämtliche Saunen sind ohne Fussbekleidung zu betreten.
- Das Mitbringen von Taschen, Rucksäcken oder ähnlichen Behältnissen ist in der Wellness-Welt untersagt.
- Wegen der besonderen Situation des Nacktbereiches ist korrektes Verhalten der Saunagäste unabdingbar, insbesondere ist Ruhe einzuhalten.
- Saunaaufgüsse werden ausschliesslich vom Personal durchgeführt.
V. Ausnahmen
- Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung bedarf.
- Die Bad Rheinfelden AG behält sich das Recht vor, diese Haus- und Badeordnung jederzeit zu ändern.
Bad Rheinfelden AG, 01.01.2011
Wir wünschen allen Badegästen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt in der Wellness-Welt sole uno.
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Menu der Woche
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Frische Spargelgerichte
Beim Gedanken an erntefrischen Spargel läuft Geniessern das Wasser im Mund zusammen. Kein Wunder, denn Spargel ist unglaublich lecker und gesund. In unseren Restaurants verwöhnen wir Sie deshalb mit herrlichen Spargelgerichten.
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Champagner-Frühstücksbuffet
Zum ausgiebigen Champagner-Frühstücksbuffet lädt die Rheinterrasse vom 20.5. bis 2.9. jeden Sonntag bei schönem Wetter von 10 bis 13.30 Uhr ein (bei schlechtem Wetter drinnen). Geniessen Sie die Vielfalt aus verschiedenen Brotsorten, Cerealien, Obst, Müesli, Käse, Rauchfischplatte, Rührei u.v.m. sowie Champagner und Getränke à discrétion - jenseits von Alltagshektik. Das ist Hochgenuss in Rheinkultur!














